Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu mir und meiner Arbeit. Ein Klick auf die Frage öffnet die Antwort. Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf!
Fragen & Antworten
Zu welchen Zeiten sind Sie verfügbar?
Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa/So | |
6-13 Uhr | - | - | ✔ | ✔ | # | # |
13-15 Uhr | - | ✔ | ✔ | ✔ | # | # |
15-18 Uhr | - | ✔ | ✔ | ✔ | # | # |
18-22 Uhr | - | ✔ | ✔ | ✔ | # | # |
22-6 Uhr | # | # | # | # | # | # |
✔ Ja # nach Absprache, in Ausnahmen – Nein
Stellen Sie Rechnungen aus?
Ja. Sie bekommen von mir eine Rechnung, unabhängig davon, ob Sie Privatkunde oder gewerblicher Kunde sind. Buchen Sie mich sowohl privat als auch gewerblich, erhalten Sie separate Rechnungen.
Nach UStG §19 Umsatzsteuerfrei.
Was passiert, wenn Sie Ihren Termin in meinem Haushalt absagen müssen?
Normalerweise, bemühe ich mich Sie umgehend darüber zu informieren, wenn ich erkrankt sein sollte oder andere Schwierigkeiten meinen Termin bei Ihnen verhindern. In dringenden Fällen besteht evtl. die Möglichkeit, dass ich ausgebildete Kolleginnen zu Ihnen schicke.
Was passiert, wenn ich Ihnen einen vereinbarten Termin absagen muss oder ihn vergesse?
Bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (Anruf- oder Maileingang) ist das kostenfrei.
Stehe ich allerdings vor verschlossenen Türen, öffnet Niemand oder informieren Sie mich erst kurz vorher, stelle ich 50 Euro (bei 1-2 Stunden), 100 Euro (bei 3-4 Stunden oder mehr) in Rechnung.
Bezahle ich bar oder per Überweisung?
Sie bezahlen mich bequem per Überweisung, auf Rechnung. Zahlungsziel 7 Tage / 5 Wochentage.
Umsatzsteuerfrei nach UStG § 19.
Wenn Sie Rechnungen für haushaltsnahe Dienste steuerlich geltend machen wollen, werden diese vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sie per Überweisung (unbar) bezahlt wurden.
Sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste steuerlich absetzbar?
Ja. Seit dem 01.01.2009 können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Pflege- und Betreuungsleistungen bis zu einer Höhe von 20.000 EUR im Jahr steuermindernd geltend gemacht werden. Bis zu 20% der Rechnungssumme, maximal 4.000 EUR, können direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Bedingung ist, dass Sie die Rechnungen per Überweisung begleichen und sie zusammen mit den Überweisungsbelegen aufbewahren.
Sind Sie und Ihre Kolleginnen auch ordnungsgemäß gemeldet?
Ja, ich und evtl. Kolleginnen die mich in Ausnahmefällen unterstützen sind entweder selbständig und dementsprechend versichert oder werden von mir kurzfristig, geringfügig angestellt.
Bringen Sie Ihre Arbeitsmaterialien mit, oder arbeiten Sie mit meinem „Werkzeug“?
Sowohl als auch. Mit Ihrem Einverständnis arbeite ich, ohne dafür zu haften, mit Ihrem „Werkzeug“.
Wenn Sie das nicht wünschen, oder andere Gründe dagegen sprechen, bringe ich eigene Arbeits- und Hilfsmittel mit.
Arbeiten Sie auch bei mir im Haus, wenn ich in Urlaub bin?
Neben den Urlaubsvertretungstätigkeiten wie Postkasten leeren, Lüften, Tiere und Pflanzen versorgen, bietet sich Ihre Urlaubszeit geradezu an, Arbeiten in Auftrag zu geben, die sonst Ihren Tagesablauf stören würden, wie z.B. Grundreinigungsarbeiten, Neuorganisation, oder intensivere, längere Tätigkeiten.
Kann man Sie auch einmalig beauftragen?
Ja. Wie oft Sie mich beauftragen, hängt nur von Ihren Bedürfnissen ab. Ich kommen für einmalige Tätigkeiten genauso gern wie gelegentlich bei Bedarf oder regelmäßig, wenn Sie das wünschen.
Was soll ich tun, wenn ich mal unzufrieden mit Ihrer Leistung bin?
Sprechen Sie mich bitte unbedingt zeitnah an, wenn etwas nicht so läuft, wie Sie es gerne hätten.
Ich möchte, dass Sie rundum zufrieden sind. Viertel- oder halbjährlich, wenn Sie mich regelmäßig beauftragen, oder an Ende eines Auftrags, erhalten Sie einen Fragebogen von mir, der entsprechende Antwortmöglichkeiten bietet. Ich bin stetig daran interessiert, meine Leistungen zur vollsten Kundenzufriedenheit zu verbessern.
Muss ich anwesend sein, während sie in meinem Haushalt arbeiten?
Nein, das ist nicht unbedingt erforderlich. Das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und mir ist mir sehr wichtig und kostbar. Natürlich freue ich mich, sie kennenzulernen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Arbeit erfahrungsgemäß flotter von der Hand geht, wenn weniger Unterbrechungen stattfinden. Je genauer Sie mir Ihre Wünsche nennen, desto besser kann ich auf diese eingehen.
Wenn Sie unterwegs sind, in der Arbeit oder in Urlaub, können Sie sich darauf verlassen, dass die Arbeit in Ihrem Haushalt, wie vereinbart von mir erledigt wird. Wenn Sie wieder nach Hause kommen, können Sie entspannen.
Wie kann ich Ihnen die Arbeit erleichtern / die Arbeitszeit verkürzen?
Bemühen Sie sich um Struktur und eine Grundordnung in Ihrem Haushalt, wenn sie körperlich und seelisch dazu in der Lage sind. So finde ich mich schnell zurecht und kann mich auf die wesentlichen Tätigkeiten konzentrieren.
Formulieren Sie von Anfang an, welche Tätigkeiten von mir erledigt werden sollen, so kann ich ungewünschte Zeitfresser ignorieren. In den ersten 60 Minuten beim ersten Besuch, werde ich immer ein kostenfreies Haushaltserfassungsblatt mit Ihnen ausfüllen, das beiden Seiten die Orientierung erleichtert.
Außerordentliche Tätigkeiten, wie z. B. Grundreinigung von Geräten wie dem Kühlschrank, der Kaffeemaschine, Bettwäsche wechseln, Vorhänge waschen, benötigen einen höheren Zeitaufwand, das sollte rechtzeitig angekündigt und berücksichtigt werden. Ich behalte mir vor, bei zu schweren Hebetätigkeiten gewisse Arbeiten an Dritte zu verweisen.
Beim Kochen bitte ich Sie um Rezepte, wenn Sie spezielle Wünsche haben und eine rechtzeitige Einkaufsliste (siehe ebenfalls Haushaltserfassungsblatt).