Haus|wirt|schaft

Substantiv, feminin [die]

1. (ohne Plural) selbständige Wirtschaftsführung, Bewirtschaftung eines privaten Haushalts, einer Pflegeeinrichtung oder Ähnliches.

2. Bezeichnet heute die professionelle, verantwortungsvolle Wirtschaftsführung im privaten Haushalt, wie auch in den städtischen und ländlichen Klein-, Mittel- oder Großbetrieben. Dazu gehören Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung, Sozialstationen, Kranken-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen, Tagungsstätten, Jugendherbergen, Hotels, Restaurants und Dienstleistungszentren (Großwäschereien, Cateringunternehmen, Servicegesellschaften).

3. Professionelle Hauswirtschaft beinhaltet die Planung und Organisation des gesamten hauswirtschaftlichen Bereichs, wie Küche, Wäscheversorgung, Schneiderei/Näherei, Gebäudereinigung und je nach Ausbildungsgrad die Mitarbeiterführung und Ausbildung von hauswirtschaftlichem Nachwuchs sowie Beratungstätigkeiten. Hauswirtschaftliche Fach- und Führungskräfte sind verantwortlich für die optimale Versorgung der Klientel, für die Einhaltung hygienischer Gesetze und der Arbeitssicherheit, für den Umweltschutz und die Einhaltung des Budgets. Wissenschaftliche Lehre und Forschung mit Bezug zur Hauswirtschaft stellt einen Teilbereich der Ökotrophologie (Haushalts- und Ernährungswissenschaften) als Studienfach dar. Die korrekten Berufsbezeichnungen der Ausbildungsberufe lauten: Hauswirtschafter/-in bzw. Wirtschafter/-in.

4. WIRTSCHAFT
Wirtschaftsform (als erste Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung), bei der ausschließlich für den Eigenbedarf produziert wird,

das heißt praktisch:

führen, planen, backen, erziehen, saugen, planen, vorbereiten, lagern, erkennen, treffen, lagern, essen, servieren, gestalten, reinigen, pflegen, erhalten, braten, umsorgen, trösten, heilen, erhalten, erneuern, nähren, erkennen, fühlen, wischen, abwägen, anpassen, backen, umändern, sanieren, renovieren, führen, lenken, schneiden, raspeln, würfeln, blanchieren, dünsten, fahren, gehen, sitzen, zuhören, bücken, strecken, schützen, vermeiden, erkennen, hören, lesen, lernen, erfahren, sehen, beachten, berücksichtigen, miteinplanen, verwerfen, entscheiden, einkaufen, aufräumen, kochen, kehren.

Wussten Sie schon,

… dass regelmäßige hauswirtschaftliche Aufgaben und Tätigkeiten für Kinder sinnstiftende, bewusstseinsfördernde und allgemeinbildende Kräfte in sich tragen? Dazu gehören z. B. das Reinigen der Waschbecken, abtrocknen und Spülmaschine ausräumen, WC-reinigen, Müll fachgerecht getrennt nach Papier, Glas, Biomüll, Restmüll, Sondermüll entsorgen…

… dass das Reinigen mit effektiven Microorganismen (EM) gesund für Ihren Körper und unsere Umwelt ist? Siehe auch EM-Fischer Chiemgau.

… dass die Angehörigen von Menschen mit Pflegegrad eine Hilfskraft mit Einzelzulassung beim LfP (Landesamt für Pflege) einstellen können und deren Leistungsvergütung so bezuschusst werden kann?

… dass sie bei den Pflegekassen die verfügbaren Beträge für eine Kurzzeitpflege auch für hauswirtschaftliche Dienstleistungen verwenden können? Das ist vor allem interessant für Familien in denen Kinder mit einem Pflegegrad leben.

… dass Essig oder Essigessenz und auch Essigreiniger die Kupferteile der Armaturen und die Heizspiralen von Kaffeemaschinen und -automaten so angreifen, dass Grünspan entsteht, der auf Dauer das Gerät die Heizelemente angreift? Sie können das durch Verwendung von Zitronensäure einfach vermeiden.

… dass bei vielen Reinigungsarbeiten mit einem minimalen Mehraufwand von Mechanik und Köpfchen bei der Durchführung einiges an Chemie und Zeit gespart werden kann?

… dass schlechte Gerüche in Waschmaschine oder Spülmaschine durch „lüften“ (Spülschwamm einklemmen, kein beschmutztes Geschirr in die noch warme Maschine, wenn sie nicht sofort läuft; Türe und Waschpulverschublade einige cm geöffnet) vorgebeugt werden kann? Beseitigt werden können diese durch einen einmaligen Waschgang ohne Beladung bei höchstmöglicher Temperatur mit Zitronensäure (Mengenangabe auf Verpackung) und die Verwendung von effektiven Microorganismen (EM). Siehe auch EM-Fischer Chiemgau.

Buchtipps

Putzen lieben?! – Linda Thomas
Von der lästigen Notwendigkeit zu einer Liebeserklärung an die Gegenwart

Wenige (noch) lieben das Putzen. Was aber, wenn diese Tätigkeit einen größeren Einfluss auf die Wohnqualität und Befindlichkeit – ja, die Selbstentfaltung der Bewohner ausübt, als der gewohnte Blick vermuten lässt?

Linda Thomas, Reinigungsfachfrau und Gründerin einer ökologischen Putzfirma, hat sich über Jahrzehnte (nicht nur) von Berufswegen mit dem Putzen und seinen – je nach Bewusstheitsgrad und innerer Einstellung – unterschiedlichen Wirkungen befasst. Was sie erfahren hat, weist einen Weg, weit über eine nur äußerliche Raumpflege hinaus. Dem Leser erschließt sich ein Gespür für die feineren Ebenen des Wohnraumes. Die Lust, Räume tiefergehend zu reinigen und damit zu erhellen, wächst. Der Übende läuft Gefahr ein Liebender zu werden und damit einen alltäglichen Vorgang um (Bewusstseins-) Stufen zu erheben…

Praktische Spiritualität, die, wenn sie ausgeführt wird, in vielen Lebensbereichen – manchmal geradezu verblüffende – Wirkungen zeigt. Mit vielen konkreten Fallbeispielen, tiefsinnigen Geschichten, bewährten Putz- und Reinigungstipps, ökologischer Warenkunde und Bezugsquellenangaben.

Eine Gemeinschaftsproduktion der Verlage:
Gesundheitspflege initiativ www.gesundheitspflege.de
Verlag am Goetheanum www.goetheanum-verlag.ch

Wisch und Weg – Maria Antas – Insel Verlag
Ein Buch über das Putzen mit Illustrationen von Kat Menschik

Marias Antas Geschichten rund ums Putzen, von Katz Menschik hinreißend illustriert, bieten nicht nur eine beschwingte Anleitung zum Saubermachen, sondern auch eine heiter-ernste Kulturgeschichte des Putzens. Ihre Geschichten wecken selbst bei der modernsten Leserin den Wunsch, sich auf der Stelle eine Mangel anzuschaffen und sich zwischen frisch gestärkter, selbstgemangelter und -bestickter Bettwäsche auszustrecken.

Spuren in der Polenta – Lukas Hartmann – Bajazzo Verlag
Essgeschichten und Rezepte für Kinder

Zehn spannende Geschickten von Lukas Hartmann – vom Krimi bis zur Tiergeschichte, vom Lausbubenstreich bis zur Liebesgeschichte, von der Fantasy-Story bis zur Schilderung von Kampf und Verrat. Mit ihnen erfüllt der Autor viele Wünsche von Kindern, die ihn in Briefen und Mails immer wieder erreicht haben. Und weil er weiß, dass Kinder gerne essen und kochen, handeln diese Geschichten alle auch vom Essen. Zu jeder Geschichte gibt es ein gut verständliches Rezept, wie zum Beispiel Spaghetti aglio olio, Omelette surprise oder Tarte Tatin.

Über mich

Mein Name ist

Andrea Schranner

Meisterin der Hauswirtschaft

Ich lebe in der schönen Gemeinde Essenbach im Isartal in Niederbayern im Landkreis Landshut.

Ich habe 2007 den TZ-Lehrgang am AELF-LA als Hauswirtschafterin, als meine zweite Berufsausbildung nach der Tierarzthelferin abgeschlossen und bin seit 1997 als Hausfrau und Mutter für meine 5-köpfige Familie und unsere Tiere tätig.

Seit 2019 bin ich Mitarbeiterin einer gGmbH e.V. im sozialen Bereich und 2024 habe ich meine Meisterprüfung abgelegt.

Als Soloselbständige sind meine Auftraggeber Kranken- und Pflegekassen, Jugendämter und Privathaushalte.

Familie, Kinder und Coaching

Sie möchten in Ihrer Haushaltsführung vorübergehend oder kurzfristig unterstützt oder beraten werden?

Sie sind verhindert, krank oder planen eine Reha und brauchen deshalb Hilfe im Haushalt?

Sie haben von Ihrem Arzt ein Rezept für eine Haushaltshilfe erhalten? Aufgrund einer Risikoschwangerschaft, einer psychischen Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt, oder Ahnlichem?

Sie sind erkrankt und können Ihre Kinder unter 12/14 Jahren nicht mehr ausreichend betreuen?

Aktuelles

Mai 2026
Stellv. Mitglied im BR einer gGmbH e.V. im sozialen Bereich

Januar 2026
Mitglied im Berufsverband für Hauswirtschaft e.V.

Oktober 2025
Hospizbegleiterin für den Hospizverein LA e.V.

Oktober 2024
Meisterin der Hauswirtschaft

März 2023
Haushaltscoach für die bayerischen Jugendämter

Fragen & Antworten

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu mir und meiner Arbeit. Ein Klick auf die Frage öffnet die Antwort. Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf!

Zu welchen Zeiten sind Sie verfügbar?

MoDiMiDoFrSa/So
6-13 Uhr--#
13-15 Uhr---#
15-18 Uhr---#
18-22 Uhr-#
22-6 Uhr######

✔ Ja     # nach Absprache, in Ausnahmen     – Nein

Stellen Sie Rechnungen aus?

Ja. Sie bekommen von mir eine Rechnung, unabhängig davon, ob Sie Privatkunde oder gewerblicher Kunde sind. Buchen Sie mich sowohl privat als auch gewerblich, erhalten Sie separate Rechnungen.

Nach UStG §19 Umsatzsteuerfrei.

Was passiert, wenn Sie Ihren Termin in meinem Haushalt absagen müssen?

Normalerweise, bemühe ich mich Sie umgehend darüber zu informieren, wenn ich erkrankt sein sollte oder andere Schwierigkeiten meinen Termin bei Ihnen verhindern. In dringenden Fällen besteht evtl. die Möglichkeit, dass ich ausgebildete Kolleginnen zu Ihnen schicke.

Was passiert, wenn ich Ihnen einen vereinbarten Termin absagen muss oder ihn vergesse?

Bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (Anruf- oder Maileingang) ist das kostenfrei.

Stehe ich allerdings vor verschlossenen Türen, öffnet Niemand oder informieren Sie mich erst kurz vorher, stelle ich 50 Euro (bei 1-2 Stunden), 100 Euro (bei 3-4 Stunden oder mehr) in Rechnung.

Bezahle ich bar oder per Überweisung?

Sie bezahlen mich bequem per Überweisung, auf Rechnung. Zahlungsziel 7 Tage / 5 Wochentage.

Umsatzsteuerfrei nach UStG § 19.

Wenn Sie Rechnungen für haushaltsnahe Dienste steuerlich geltend machen wollen, werden diese vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sie per Überweisung (unbar) bezahlt wurden.

Sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste steuerlich absetzbar?

Ja. Seit dem 01.01.2009 können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Pflege- und Betreuungsleistungen bis zu einer Höhe von 20.000 EUR im Jahr steuermindernd geltend gemacht werden. Bis zu 20% der Rechnungssumme, maximal 4.000 EUR, können direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Bedingung ist, dass Sie die Rechnungen per Überweisung begleichen und sie zusammen mit den Überweisungsbelegen aufbewahren.

Sind Sie und Ihre Kolleginnen auch ordnungsgemäß gemeldet?

Ja, ich und evtl. Kolleginnen die mich in Ausnahmefällen unterstützen sind entweder selbständig und dementsprechend versichert oder werden von mir kurzfristig, geringfügig angestellt.

Bringen Sie Ihre Arbeitsmaterialien mit, oder arbeiten Sie mit meinem „Werkzeug“?

Sowohl als auch. Mit Ihrem Einverständnis arbeite ich, ohne dafür zu haften, mit Ihrem „Werkzeug“.

Wenn Sie das nicht wünschen, oder andere Gründe dagegen sprechen, bringe ich eigene Arbeits- und Hilfsmittel mit.

Arbeiten Sie auch bei mir im Haus, wenn ich in Urlaub bin?

Neben den Urlaubsvertretungstätigkeiten wie Postkasten leeren, Lüften, Tiere und Pflanzen versorgen, bietet sich Ihre Urlaubszeit geradezu an, Arbeiten in Auftrag zu geben, die sonst Ihren Tagesablauf stören würden, wie z.B. Grundreinigungsarbeiten, Neuorganisation, oder intensivere, längere Tätigkeiten.

Kann man Sie auch einmalig beauftragen?

Ja. Wie oft Sie mich beauftragen, hängt nur von Ihren Bedürfnissen ab. Ich kommen für einmalige Tätigkeiten genauso gern wie gelegentlich bei Bedarf oder regelmäßig, wenn Sie das wünschen.

Was soll ich tun, wenn ich mal unzufrieden mit Ihrer Leistung bin?

Sprechen Sie mich bitte unbedingt zeitnah an, wenn etwas nicht so läuft, wie Sie es gerne hätten.

Ich möchte, dass Sie rundum zufrieden sind. Viertel- oder halbjährlich, wenn Sie mich regelmäßig beauftragen, oder an Ende eines Auftrags, erhalten Sie einen Fragebogen von mir, der entsprechende Antwortmöglichkeiten bietet. Ich bin stetig daran interessiert, meine Leistungen zur vollsten Kundenzufriedenheit zu verbessern.

Muss ich anwesend sein, während sie in meinem Haushalt arbeiten?

Bei einem Coaching natürlich schon.

Ansonsten: Nein, das ist nicht unbedingt erforderlich. Das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und mir ist mir sehr wichtig und kostbar. Natürlich freue ich mich, sie kennenzulernen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Arbeit erfahrungsgemäß flotter von der Hand geht, wenn weniger Unterbrechungen stattfinden. Je genauer Sie mir Ihre Wünsche nennen, desto besser kann ich auf diese eingehen.

Wenn Sie unterwegs sind, in der Arbeit oder in Urlaub, können Sie sich darauf verlassen, dass die Arbeit in Ihrem Haushalt, wie vereinbart von mir erledigt wird. Wenn Sie wieder nach Hause kommen, können Sie entspannen.

Wie kann ich Ihnen die Arbeit erleichtern / die Arbeitszeit verkürzen?

Bemühen Sie sich um Struktur und eine Grundordnung in Ihrem Haushalt, wenn sie körperlich und seelisch dazu in der Lage sind. So finde ich mich schnell zurecht und kann mich auf die wesentlichen Tätigkeiten konzentrieren.

Formulieren Sie von Anfang an, welche Tätigkeiten von mir erledigt werden sollen, so kann ich ungewünschte Zeitfresser ignorieren. In den ersten 60 Minuten beim ersten Besuch, werde ich immer ein kostenfreies Haushaltserfassungsblatt mit Ihnen ausfüllen, das beiden Seiten die Orientierung erleichtert.

Außerordentliche Tätigkeiten, wie z. B. Grundreinigung von Geräten wie dem Kühlschrank, der Kaffeemaschine, Bettwäsche wechseln, Vorhänge waschen, benötigen einen höheren Zeitaufwand, das sollte rechtzeitig angekündigt und berücksichtigt werden. Ich behalte mir vor, bei zu schweren Hebetätigkeiten gewisse Arbeiten an Dritte zu verweisen.

Beim Kochen bitte ich Sie um Rezepte, wenn Sie spezielle Wünsche haben und eine rechtzeitige Einkaufsliste (siehe ebenfalls Haushaltserfassungsblatt).

SGB V & XI

Sie sind krank und wissen nicht mehr wie sie mit den täglichen Haushaltsaufgaben zurechtkommen können?

… während eines Krankenhausaufenthalts, bei ambulanter Operation, nach Kur- oder REHA-Aufenthalt, Risikoschwangerschaft, nach Entbindung/Hausgeburt, bei psychischer Erkrankung, nach Entlassung aus der Klinik für 4 Wochen (ohne Kinder), bei akuter Erkrankung.

Oder:

Ihr Arzt hat Ihnen ein Rezept für eine Haushaltshilfe ausgestellt. In der Regel wenden Sie sich hiermit als erstes an Ihre Krankenkasse. Diese nennt Ihnen Kolleginnen in Ihrer Nähe. Sollten keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen, können Sie Ihrer Krankenkasse Hauswirtschafterinnen vorschlagen, die Sie selbst finden. Auch wenn deren Vergütung nicht den Kassensätzen entspricht, kommen manche Krankenkassen großzügig entgegen oder sie können die Vergütung gemeinsam mit der Krankenkasse an die ausführende Haushaltshilfe (auch Angehörige sind möglich) erbringen.

§ 24h SGB V Haushaltshilfe

Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Absatz 4 gilt entsprechend.

§ 38 SGB V Haushaltshilfe

(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Darüber hinaus erhalten Versicherte, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buches vorliegt, auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch nach Satz 3 auf längstens 26 Wochen. Die Pflegebedürftigkeit von Versicherten schließt Haushaltshilfe nach den Sätzen 3 und 4 zur Versorgung des Kindes nicht aus.

(2) Die Satzung kann bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 bis 4 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.

(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.

(5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse.

SGB XI

Mit dem Pflegegeld darf jeder Pflegegeldempfänger, Arbeitskräfte seiner Wahl oder Pflegedienste engagieren. Ausschlaggebend sind die Kontrollen durch Pflegekasse und/oder Medizinischen Dienst, bei denen die Wohnsituation und der Zustand des Patienten/Versicherten zufriedenstellend und anstandslos sein müssen.

Wenn Sie sich für die private Haushalts- oder Pflegehilfe durch einen sachkundigen Menschen Ihrer Wahl entscheiden, dann melden Sie diese bitte am besten bei der Minijobzentrale an. Bei Einsatzzeiten über einer bestimmten Wochenstundenzahl werden diese Personenkreise geschieht dies über die Pflegeversicherung bei der Rentenversicherung.

Bitte ermöglichen Sie diesen Arbeitskräften für diese wertvolle, wichtige und anstrengende Arbeit mindestens 18-25 Euro / Stunde. Bitte denken Sie daran, dass Hausarbeit physisch und auch psychisch viel Kraft bedarf und wenn Sie diese Arbeitszeit auf eine 35-40 Stundenwoche hochrechnen, sollte der Verdienst auch so aussehen, dass sich der Leistungserbringer mindestens eine Wohnung und einen Pkw leisten kann.