1. (ohne Plural) selbständige Wirtschaftsführung, Bewirtschaftung eines privaten Haushalts, einer Pflegeeinrichtung oder Ähnliches.
2. Bezeichnet heute die professionelle, verantwortungsvolle Wirtschaftsführung im privaten Haushalt, wie auch in den städtischen und ländlichen Klein-, Mittel- oder Großbetrieben. Dazu gehören Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung, Sozialstationen, Kranken-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen, Tagungsstätten, Jugendherbergen, Hotels, Restaurants und Dienstleistungszentren (Großwäschereien, Cateringunternehmen, Servicegesellschaften).
3. Professionelle Hauswirtschaft beinhaltet die Planung und Organisation des gesamten hauswirtschaftlichen Bereichs, wie Küche, Wäscheversorgung, Schneiderei/Näherei, Gebäudereinigung und je nach Ausbildungsgrad die Mitarbeiterführung und Ausbildung von hauswirtschaftlichem Nachwuchs sowie Beratungstätigkeiten. Hauswirtschaftliche Fach- und Führungskräfte sind verantwortlich für die optimale Versorgung der Klientel, für die Einhaltung hygienischer Gesetze und der Arbeitssicherheit, für den Umweltschutz und die Einhaltung des Budgets. Wissenschaftliche Lehre und Forschung mit Bezug zur Hauswirtschaft stellt einen Teilbereich der Ökotrophologie (Haushalts- und Ernährungswissenschaften) als Studienfach dar. Die korrekten Berufsbezeichnungen der Ausbildungsberufe lauten: Hauswirtschafter/-in bzw. Wirtschafter/-in.
4. WIRTSCHAFT
Wirtschaftsform (als erste Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung), bei der ausschließlich für den Eigenbedarf produziert wird,
