§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Verwenderin (Frau Andrea Schranner, Peterswahl 17, 85413 Hörgertshausen) erbrachten hauswirtschaftlichen Leistungen.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen der Verwenderin aus deren Leistungsangebot.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
(1) Der genaue Inhalt (Art, Dauer, Häufigkeit) des jeweiligen Auftrags wird mit dem Kunden besprochen und im Formblatt „Haushaltsaufnahme“ niedergelegt. Das Formblatt in der jeweils aktuellen Fassung ist Inhalt des Vertrages.
(2) Die Verwenderin führt den Auftrag nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch.
(3) Dem Kunden steht kein Weisungsrecht gegenüber der Verwenderin zu.
(4) Die Mindestdauer der Leistungserbringung beträgt 1 (eine) Stunde.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde muss der Verwenderin zu den vereinbarten Zeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten gewähren.
(2) Der Kunde muss die Verwenderin unverzüglich über gesundheitliche Risiken (z.B. ansteckende Krankheiten, Unfallgefahren) im Haushalt des Kunden unterrichten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, der Verwenderin möglichst frühzeitig mitzuteilen, falls ein vereinbarter Termin nicht stattfinden kann oder soll. Bei einer Absage eines vereinbarten Termins bis zu 24 Stunden vor dem Termin entstehen dem Kunden keine Kosten. Bei einer Absage eines vereinbarten Termins weniger als 24 Stunden vor dem Termin ist der Kunde zur Zahlung einer Ausfallpauschale wie folgt verpflichtet:
- bei Aufträgen mit einer geplanten Dauer von bis zu 2 Stunden: 50,00 €
- bei Aufträgen mit einer geplanten Dauer von mehr als 2 Stunden: 100,00 €.
(4) Sofern die Verwendung von Arbeitsmitteln des Kunden vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, diese zur Erfüllung der Leistungen in ordnungsgemäßem Zustand vorzuhalten.
§ 5 Persönliche Leistungserbringung
(1) Die Verwenderin erbringt die vereinbarten Leistungen in der Regel persönlich.
(2) Die Verwenderin ist berechtigt, einzelne Aufgaben an geeignete Dritte zu übertragen.
(3) Die Verwenderin wird den Kunden bei einer eigenen Leistungsverhinderung aufgrund Krankheit o.Ä. möglichst unverzüglich informieren. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht in diesem Fall nicht.
(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen.
§ 6 Leistungsentgelt, Zahlungsbedingungen
(1) Das Entgelt für die einzelnen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag.
(2) Die Verwenderin erteilt über die erbrachten Leistungen eine Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich; die Verwenderin ist berechtigt, eine Rechnung ab dem vierten Leistungstermin zu stellen.
(3) Die vereinbarten Leistungsentgelte sind nach § 19 UstG umsatzsteuerfrei.
(4) Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.